
Austauschpflicht für Ü-30 Heizkessel
Viele Öl- und Gas-Standardheizkessel, die älter als 30 Jahre sind, dürfen ab 1. Januar 2015 nicht mehr betrieben werden. Zudem sind also vor 1985 eingebaute Geräte auszutauschen. Eine Ausnahme gilt für Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die diese schon am 1. Februar 2002 bewohnt haben. Sie dürfen die alten Kessel weiter betreiben. In allen anderen Fällen beschränkt sich die Pflicht zum Austausch auf Konstanttemperaturkessel üblicher Größe.
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