
Rauchwarnmelderpflicht in NRW
Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat ein Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung verabschiedet. Mit dem Gesetz wurde eine gesetzliche Verpflichtung zur Installation von Rauchwarnmeldern in Neubauten ab dem 01.04.2013 eingeführt. Verpflichtet zur Installation der Melder sind die Bauherren / Eigentümer, zuständig für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft (regelmäßige Wartung, Funktionsprüfung und Batteriewechsel) ist der unmittelbare Nutzer einer Wohnung, also der Mieter bzw. selbst nutzende Eigentümer. Für Wohnungen im Bestand gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2016.
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