Artikel Tags Rauchmelder

Rauchmelderpflicht in Nordrhein-Westfalen – Frist 31.12.2016

Die Rauchmelderpflicht in Nordrhein-Westfalen, das wichtigste kurz zusammen gefasst:

Die Einbaupflicht gilt für
– für Neu- und Umbauten: ab 01.04.2013
– für bestehende Wohnungen: bis 31.12.2016

Mindestens ein Rauchwarnmelder ist einzubauen in allen
– Schlafräumen
– Kinderzimmern
– Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen

Verantwortlich
– für den Einbau: der Eigentümer
– für die Betriebsbereitschaft: der Besitzer (bei Mietwohnungen = Mieter)

Fachkraft für Rauchwarnmelder

Rauchwarnmelderpflicht in NRW

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat ein Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung verabschiedet. Mit dem Gesetz wurde eine gesetzliche Verpflichtung zur Installation von Rauchwarnmeldern in Neubauten ab dem 01.04.2013 eingeführt. Verpflichtet zur Installation der Melder sind die Bauherren / Eigentümer, zuständig für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft (regelmäßige Wartung, Funktionsprüfung und Batteriewechsel) ist der unmittelbare Nutzer einer Wohnung, also der Mieter bzw. selbst nutzende Eigentümer. Für Wohnungen im Bestand gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2016.

Wir beraten Sie gerne zum Thema Rauchwarnmelder in Wohnungen ! Sprechen Sie uns an !