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Wohnhaus in Bocholt

Neubau Wohnhaus, Bocholt

Rauchmelderpflicht in Nordrhein-Westfalen – Frist 31.12.2016

Die Rauchmelderpflicht in Nordrhein-Westfalen, das wichtigste kurz zusammen gefasst:

Die Einbaupflicht gilt für
– für Neu- und Umbauten: ab 01.04.2013
– für bestehende Wohnungen: bis 31.12.2016

Mindestens ein Rauchwarnmelder ist einzubauen in allen
– Schlafräumen
– Kinderzimmern
– Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen

Verantwortlich
– für den Einbau: der Eigentümer
– für die Betriebsbereitschaft: der Besitzer (bei Mietwohnungen = Mieter)

5 Eigentumswohnungen, Düsseldorf

Neubau Wohnhaus, Bocholt

Neubau Wohnhaus, Herne

8 Reihenhäuser, Rhede

6 Eigentumswohnungen, Mülheim

Neubau Wohnhaus, Borken

7 Eigentumswohnungen, Düsseldorf-Lörick