
Rauchmelderpflicht in Nordrhein-Westfalen – Frist 31.12.2016
Die Rauchmelderpflicht in Nordrhein-Westfalen, das wichtigste kurz zusammen gefasst:
Die Einbaupflicht gilt für
– für Neu- und Umbauten: ab 01.04.2013
– für bestehende Wohnungen: bis 31.12.2016
Mindestens ein Rauchwarnmelder ist einzubauen in allen
– Schlafräumen
– Kinderzimmern
– Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen
Verantwortlich
– für den Einbau: der Eigentümer
– für die Betriebsbereitschaft: der Besitzer (bei Mietwohnungen = Mieter)