
Glückwunsch zur bestandenen Prüfung !
Unser Auszubildender Bernd Stockhorst absolvierte vor dem Prüfungsausschuss der Elektro-Innung Bocholt seine Gesellenprüfung und hat diese erfolgreich bestanden. Er darf sich von jetzt an Elektroniker, Fachrichtung Energie & Gebäudetechnik nennen.
Deine Arbeitskollegen gratulieren dir herzlichst, lieber Bernd !
30/01/2015

Austauschpflicht für Ü-30 Heizkessel
Viele Öl- und Gas-Standardheizkessel, die älter als 30 Jahre sind, dürfen ab 1. Januar 2015 nicht mehr betrieben werden. Zudem sind also vor 1985 eingebaute Geräte auszutauschen. Eine Ausnahme gilt für Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die diese schon am 1. Februar 2002 bewohnt haben. Sie dürfen die alten Kessel weiter betreiben. In allen anderen Fällen beschränkt sich die Pflicht zum Austausch auf Konstanttemperaturkessel üblicher Größe.
Sie planen eine neue Heizung ?? Sprechen Sie uns an !!