Steuerbonus für Handwerkerleistung

Der Steuerbonus für Handwerkerleistungen ist seit dem 01.01.2014 überarbeitet worden.

Die Modernisierungs-, Erhaltungs- oder Renovierungsarbeiten, die zu den Handwerkerleistungen gehören, müssen in einem Haushalt innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums erfolgen. Voraussetzung ist, dass die Handwerkerleistung im Haushalt des Auftraggebers erfolgt, irrelevant ob Eigentümer oder Mieter. Die Begünstigung erfolgt bei Handwerkerleistungen in bestehenden Gebäuden, jedoch nicht bei Neubaumaßnahmen. Für Materialkosten kann kein Steuerbonus erlangt werden, nur für Maschinen- und Fahrtkosten sowie für die Arbeitskosten.

Der Steuerbonus Höchstbetrag liegt bei 1.200€ im Jahr (20%) pro Haushalt. Auch wenn ein Ehepaar zwei Wohnungen besitzt wird der Höchstbetrag nur einmal ausgezahlt.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung !

16.06.2014 ·